Regeste
Art. 100 ter Ziff. 4 Abs. 2 StGB; Aufhebung der Arbeitserziehung.
Diese Bestimmung regelt ausserordentliche Fälle einer Aufhebung der Arbeitserziehung. Der Richter bricht deshalb die Massnahme nur aus besonderen und zwingenden Gründen vorzeitig ab.