Regeste
Teilenteignung, Wertverminderung des verbleibenden Grundstückteils.
Folgezusammenhang zwischen Enteignung und Schaden (Erw. 2).
Verlust der direkten Zufahrtsmöglichkeit zur öffentlichen Strasse (Erw. 2 b).
Verkleinerung des möglichen Bauvolumens als Folge der Teilenteignung (Erw. 3).