Regeste
Mängel der Kaufsache.
Art. 207 Abs. 3 OR ist auch anwendbar, wenn der Käufer die Kaufsache trotz den von ihm erkannten Mängeln der Sache ohne stichhaltigen Grund gebraucht.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 207 Abs. 3 OR