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234 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://90-I-63
  1. 90 I 63
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    11. Auszug aus dem Urteil vom 21. Februar 1964 i.S. Schneeberger gegen Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.
    Regeste [D, F, I] Ermächtigung zur Strafverfolgung von Bundesbeamten. Der Private, der Bestrafung des Beamten verlangt, ist zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verweigerung der Ermächtigung nur dann legitimiert, wenn er Verletzter ist (Art. 15 des Verantwortlichk...
  2. 134 IV 36
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    4. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_89/2007 vom 24. Oktober 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 81 und 95-98 BGG; Beschwerderecht und Rügemöglichkeiten der Staatsanwaltschaft. Voraussetzung der Verfahrensteilnahme vor Vorinstanz gemäss Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG in Bezug auf die Staatsanwaltschaft (E. 1.3). Der Staatsanwaltschaft steht das Bes...
  3. 133 I 33
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    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.59/2006 vom 2. November 2006
    Regeste [D, F, I] Art. 249 BStP; freie Beweiswürdigung; anonymisierter Zeuge. Die Annahme, die Aussage des gefährdeten Belastungszeugen sei unverwertbar, wenn neben dem Angeschuldigten auch sein Verteidiger nur unter audio-visueller Abschirmung Ergänzungsfragen stellen k...
  4. 106 Ib 173
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    27. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 30. Mai 1980 i.S. Grünig gegen Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Beschwerdebefugnis. Gegen die Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Beamten kann nur der Verletzte im Sinne von Art. 15 Abs. 5 Verantwortlichkeitsgesetz Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben; Art. 103 lit. a OG ist nicht anwendbar.
  5. 112 Ib 350
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    57. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 11. Juli 1986 i.S. A.H. gegen Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Bundesbeamte. Auch im Ermächtigungsverfahren nach Verantwortlichkeitsgesetz richtet sich die Beschwerdelegitimation nach Art. 103 OG (Änderung der Rechtsprechung).
  6. 94 I 182
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    28. Urteil der I. Zivilabteilung vom 12. März 1968 i.S. FMC Corporation gegen Farbenfabriken Bayer Aktiengesellschaft und Eidgen. Amt für geistiges Eigentum.
    Regeste [D, F, I] Verwaltungsgerichtsbeschwerde in Patentsachen. Zulässigkeit der Vereinigung von Beschwerdeverfahren? (Erw. 1). Legitimation zur verwaltungsgerichtlichen Beschwerde, Art. 103 OG. Erfordernis der Verletzung einer Partei in ihren subjektiven Rechten. Die E...
  7. 81 IV 270
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    58. Urteil des Kassationshofes vom 15. Oktober 1955 i. S. Wallach gegen Papavramidès.
    Regeste [D, F, I] Art. 271 Abs. 2 BStP. Wenn die Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt zurückgezogen ist und der Streitwert der Zivilforderung weniger als Fr. 4000.-- beträgt, kann auf die von der Gegenpartei im Zivilpunkt erklärte Beschwerde nicht eingetreten werden.
  8. 110 IV 114
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    35. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. Dezember 1984 i.S. M. gegen B. und M. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 3 BStP. Der Privatstrafkläger ist zur Nichtigkeitsbeschwerde nur legitimiert, wenn dem öffentlichen Ankläger nach kantonalem Prozessrecht keine Parteirechte zustanden. Regelung im Kanton Solothurn.
  9. 80 IV 201
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    41. Urteil des Kassationshofes vom 2. November 1954 i. S. Schüpbach gegen K. und Mitbeschuldigte.
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 3 BStP. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss steht dem Privatstrafkläger auch dann nicht zu, wenn der öffentliche Ankläger im kantonalen Verfahren in anderer Stellung denn als Partei das öffentliche Interesse vertre...
  10. 115 IV 152
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    34. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Juni 1989 i.S. Statthalteramt des Bezirkes Uster gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 1 BStP; öffentlicher Ankläger des Kantons. Die Statthalterämter des Kantons Zürich sind zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde nicht legitimiert, wenn dieses Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zusteht.

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