Regeste
Steuer auf dem Wertzuwachs von Liegenschaften; Besteuerung des Tausches.
Art. 1 Abs. 2 des Tessiner Gesetzes über die Liegenschaften-Wertzuwachssteuer, der den Tausch als eine Veräusserung im Sinne und mit den Wirkungen des Gesetzes betrachtet, verstösst nicht gegen Art. 4 BV. Die Praxis, nach welcher der Tessiner Fiskus den Liegenschaftstausch als eine doppelte Veräusserung behandelt und daher die Wertzuwachssteuer auf beiden Grundstücken erhebt, ist nicht willkürlich.