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Regeste
Bauhandwerkerpfandrecht.
Klage gegen den vorgehenden Pfandgläubiger gemäss Art. 841 ZGB, 117 VZG.
Wann ist eine den Handwerkern und Unternehmern zum Nachteil gereichende Belastung des Grundstücks erkennbar?
Referenzen
Artikel:
Art. 841 ZGB