Regeste
Recht auf Näherbau. Voraussetzungen (Art. 674 Abs. 3 inVerbindung mit Art. 685 Abs. 2 ZGB).
Für die Rechtzeitigkeit des Einspruchs des Verletzten kommt es nicht auf dessen subjektive Verhältnisse an; vielmehr ist dafür das objektive Moment der äussern Erkennbarkeit der dem Nachbarrecht zuwiderlaufenden Baute entscheidend.