Regeste
Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.
Art. 2 Abs. 2 BewV: Diese Bestimmung widerspricht Art. 5 Abs. 1 lit. a BewG, indem sie den ausländischen Ehegatten eines Schweizer Bürgers von der Bewilligungspflicht ausnimmt und insofern von der auf dem Niederlassungsrecht beruhenden Gesetzesordnung abweicht.