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Regeste
Vermögensrechtliche Ansprüche des Bundesbeamten, Rechtsweg: verwaltungsrechtliche Klage oder Verwaltungsgerichtsbeschwerde? Art. 116 lit. a, Art. 117 lit. c OG ; Art. 60 BtG.
Anspruch des Beamten auf Vergütungen für ausserordentliche Dienstleistungen (Art. 44 Abs. 1 lit. f BtG). Auslegung von Art. 52 Abs. 3 Beamtenordnung 1: Die Wahlbehörde nimmt zum Anspruch nicht nur Stellung, sondern entscheidet darüber. Ist ein Departement Wahlbehörde, so unterliegt sein Entscheid der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
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Referenzen
Artikel:
Art. 116 lit. a,