Regeste
Haftung des Fahrzeughalters. Art. 59 Abs. 2 und 3 SVG . Befreiung des Halters gegenüber dem verletzten Führer durch Kumulation der in Art. 59 Abs. 2 und 3 SVG vorgesehenen Herabsetzungsgründe (Erw. 5 bis 7).
Art. 58 Abs. 1, 63 Abs. 3 SVG. Ist die Geliebte des formellen Halters, welche einen Schlüssel zum Wagen besitzt und über letztern gewöhnlich 10 bis 15 Tage im Monat verfügen darf, während der Liebhaber sich im Ausland auf Geschäftsreisen befindet, Halterin oder Mithalterin des Fahrzeuges? Fragen verneint (Erw. 3).