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Regeste
Art. 63 StGB; Strafzumessung, Kulturkonflikt.
Weiss der ausländische Täter, dass seine Tat auch in seinem Heimatland grundsätzlich strafbar ist, kommt Strafminderung wegen eines Kulturkonfliktes von vornherein nicht in Frage (E. 3a).
Referenzen
Artikel:
Art. 63 StGB