Regeste
Art. 697b OR, Art. 8 ZGB. Aktienrecht; Sonderprüfung.
Berufungsfähigkeit des Entscheids über das Gesuch um Einsetzung eines Sonderprüfers (E. 2).
Intertemporalrechtliche Zulässigkeit der Sonderprüfung in bezug auf Sachverhalte, die sich vor dem Inkrafttreten des neuen Aktienrechts ereignet haben (E. 3).
Voraussetzungen, unter denen ein gesetzes- oder statutenwidriges Verhalten der Organe und ein dadurch verursachter Schaden glaubhaft gemacht sind; Geltungsbereich von Art. 8 ZGB in diesem Zusammenhang (E. 4).