Regeste
1. Wer gilt auf Berg- und Skifahrten, die von mehreren Personen ohne berufsmässigen Tourenleiter gemeinsam unternommen werden, als Führer der Partie? (Erw. 1).
2. Pflichten des Führers (Erw. 1 lit. a und b).
3. Fahrlässige Verletzung der Führerpflichten auf einer ins Hochgebirge und in Gletschergebiet unternommenen Tour (Erw. 2).
4. Rechtserheblicher Kausalzusammenhang zwischen Tat und Erfolg (Erw. 3).