Regeste
Art. 15 Abs. 1 und 2, Art. 21 Abs. 2 und Art. 27 RPG ; vorfrageweise Überprüfung des Zonenplans im Baubewilligungsverfahren; kommunale Planungszone.
Wegen der Überdimensionierung der Bauzonen der Gemeinde, der Lage der fraglichen Parzellen und des hohen Alters der Nutzungsplanung hätte die Gemeinde vor der Erteilung der Baubewilligungen zwingend prüfen müssen, ob die Zuteilung der Baugrundstücke zur Bauzone noch gerechtfertigt war. Sie hätte für die Bauvorhaben keine Baubewilligungen erteilen dürfen, bevor die gesamthafte Überprüfung der Bauzonen abgeschlossen war. Dies gilt unabhängig davon, ob die Baubewilligungen mit der zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Planungszone vereinbar waren, die damals noch gewisse Ausnahmen zuliess (E. 3).