Regeste
Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Art. 92 Ziff. 3 SchKG).
Die Ehefrau des Schuldners ist nicht legitimiert, die Unpfändbarkeit eines vom Schuldner verwendeten, von ihr selber nicht benötigten Berufswerkzeugs (Automobils) im eigenen Namen geltend zu machen.