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Art. 23 Abs. 1 ANAG; Nulla Osta-Zusicherung.
Die Nulla Osta-Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung ist ein fremdenpolizeiliches Ausweispapier im Sinne von Art. 23 Abs. 1 ANAG.
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Artikel: Art. 23 Abs. 1 ANAG