Regeste
Art. 1, 2 Abs. 1, Art. 4 MPG, Art. 81 Ziff. 2 MStG; Befreiung vom Militärpflichtersatz.
Dienstverweigerung aus Gewissensgründen. Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Art. 81 Ziff. 2 MStG).
Anerkennung der Arbeitsleistung als dem Militärdienst gleichwertige Dienstleistung?
- Voraussetzungen der Abgabepflicht (E. 1).
- Rechtsnatur der Arbeitsleistung (E. 2 u. 4).
- Verhältnis zum künftigen Zivildienst (E. 3).