Regeste
Art. 5 KSG und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedseinrede im Rahmen eines Rechtsstreits aus einem Arbeitsverhältnis.
Die in einem Einzelarbeitsvertrag enthaltene Schiedsklausel kann dem Arbeitnehmer nicht entgegengehalten werden, soweit dieser nach Art. 341 Abs. 1 OR geschützte Ansprüche geltend macht, auf die er nicht rechtswirksam verzichten kann (E. 2-4).