Regeste
Landwirtschaftliches Bodenrecht. Irrtum.
Rechtsirrtum als Grundlagenirrtum (Art. 24 Ziff. 4 OR).
Ein Vertrag, der wegen zu hohen Kaufpreises nicht der Genehmigung fähig gewesen wäre, ist auch nach Wegfall der Genehmigungspfiicht infolge Aufhebung des BMB nichtig (Art. 6 BMB).
Schadenersatzpflicht des Irrenden? (Art. 26 OR).