Regeste
Art. 97 Abs. 1 SchKG und Art. 9 VZG; Liegenschaftsschätzung.
Relevante Kriterien zur Schätzung des vermutlichen Verkehrswertes einer Liegenschaft, vorliegend die Bestimmungen des kantonalen öffentlichen Rechts, welche die Schätzung beeinflussen (E. 2).