Regeste
Berechnung der Beiträge der nichterwerbstätigen Versicherten (Art. 10 AHVG, Art. 28 und Art. 29 AHVV ).
Zur Anrechnung der (gerichtlich festgesetzten) vermögensrechtlichen Ansprüche der geschiedenen Ehefrau, wenn solche Forderungen oder Raten derselben vom einstigen Ehegatten nicht auf die vereinbarten Termine hin beglichen werden.