Regeste
Art. 5 Abs. 2 AHVG.
Abschreibungen auf bedingt rückzahlbaren Baubeiträgen des Arbeitgebers an das Eigenheim des Arbeitnehmers bilden nicht Bestandteil des massgebenden Lohnes, soweit sich die Leistung im üblichen Mass und in einem vernünftigen, insbesondere eine Umgehungsabsicht ausschliessenden Verhältnis zum eigentlichen Arbeitsentgelt hält.