Regeste
Art. 329d Abs. 1 OR; Abgeltung des Ferienlohnanspruchs mit dem laufenden Lohn.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohns ausgeschlossen (E. 2).