Regeste
Art. 22 UVG; Art. 17 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG ; Rentenaufhebung nach Erreichen des AHV-Rentenalters.
Art. 22 UVG, der die revisionsweise Aufhebung einer Invalidenrente der Unfallversicherung nach Bezug einer Altersrente der AHV resp. nach Erreichen des AHV-Rentenalters ausschliesst, steht einer wiedererwägungsweisen Rentenaufhebung nicht entgegen (E. 7).