Regeste
Die Bestimmung des federführenden Betreibungsamtes (Lead-Amtes) erfolgt durch das Arrestgericht oder das Steueramt als Arrestbehörde und stellt eine Anordnung zum Arrestvollzug dar. Die Aufsichtsbehörden sind abgesehen von Nichtigkeitsfällen nicht befugt, die Anordnungen des Arrestgerichts bzw. des Steueramtes als Arrestbehörde zu überprüfen (E. 2).