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Regeste
Zollnachlass gemäss Art.127 Abs. 1 Ziff. 3 Z G.
Begriff der Nachforderung (Art. 126 ZG).
Verweigerung des Erlasses mangels einer in besonderen Verhältnissen begründeten Unbilligkeit der Belastung.
Referenzen
Artikel:
Art. 126 ZG