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49 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://27-04-2005-C_174-2004
  1. 121 III 345
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    69. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 6. Oktober 1995 i.S. M. H. gegen E. S. und P. G. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 933 und 934 ZGB; anvertraute oder abhandengekommene Sache. Eine aufgrund einer Täuschung übertragene Sache gilt als anvertraute Sache im Sinne von Art. 933 ZGB und nicht als wider Willen abhanden gekommene Sache gemäss Art. 934 ZGB, wenn die Täusch...
  2. 132 III 242
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    28. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung i.S. A.C. gegen Genossenschaft X. (Berufung) 4C.325/2005 vom 23. November 2005
    Regeste [D, F, I] Art. 320 Abs. 3 OR; Gutgläubigkeit als Voraussetzung für ein faktisches Arbeitsverhältnis. Am Erfordernis der Gutgläubigkeit für die Annahme eines faktischen Arbeitsverhältnisses fehlt es nur dann, wenn dem Arbeitnehmer positive Kenntnis von der Ungülti...
  3. 102 IV 176
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    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. August 1976 i.S. Meier gegen Hubatka.
    Regeste [D, F, I] Ehrverletzung durch die Presse Art. 173 Ziff. 2 StGB 1. Wahrheitsbeweis Für die Verdächtigung (oder die Weiterverbreitung) gibt es keinen besondern Wahrheitsbeweis. Dieser besteht im Nachweis der ehrenrührigen Tatsachen, nicht im Nachweis der Verdachtsm...
  4. 140 V 233
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    32. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Bundesamt für Sozialversicherungen gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern und A. AG (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_837/2013 vom 8. Mai 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 15 Abs. 2 FamZG; Art. 1 FamZG in Verbindung mit Art. 25 Abs. 1 ATSG; Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes des Kantons Bern vom 11. Juni 2008 über die Familienzulagen (KFamZG). Art. 4 Abs. 2 KFamZG ist bundesrechtswidrig (E. 3 und 4).
  5. 89 II 387
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    50. Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. Dezember 1963 i.S. Kellerhals gegen Holliger.
    Regeste [D, F, I] Schuldbrief und Gült; Einrede der Handlungsunfähigkeit des Schuldners; Schutz des gutgläubigen Dritterwerbers (Art. 872, 865/866 ZGB). Wer einen von einem Handlungsunfähigen errichteten Pfandtitel von diesem selber erwirbt, muss sich auch im Falle seine...
  6. 96 IV 145
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    37. Urteil des Kassationshofes vom 4. November 1970 i.S. Gschwend gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Art. 148 StGB. Wer beim Verkauf eines Autos verschweigt, dass dieses erhebliche Unfallschäden erlitten hat, und den reparierten Wagen als neuwertig anpreist, begeht eine arglistige Täuschung. Ob ein Auto als Unfallwagen zu gelten hat, richtet sich nach ...
  7. 107 II 440
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    72. Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. Dezember 1981 i.S. Locher & Cie AG gegen Konkursmasse der ausgeschlagenen Hinterlassenschaft Dr. Rupert Felder (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Gutgläubiger Erwerb von Schuldbriefen. 1. Schuldbriefe, mit denen bezweckt wird, einer nicht im Besitz einer Bewilligung befindlichen Person im Ausland in Umgehung des BewB eine...
  8. 88 IV 145
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    36. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. November 1962 i.S. Burkhalter und Kaufmann gegen Lorenzi und Reischmann.
    Regeste [D, F, I] Art. 179 Abs. 2 StGB. 1. Unter den Begriff der Ausnützung fällt jede auf Erlangung irgendeines, auch nicht notwendigerweise pekuniären Vorteils gerichtete Benutzung der durch Offnen der Schrift erlangten Kenntnis. (Erw. 3 a). 2. Das Öffnen der Schrift, ...
  9. 87 II 190
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    27. Urteil der I. Zivilabteilung vom 4. Juli 1961 i.S. Steiger gegen Basler.
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 1, 46 OG. Wovon hängt der Streitwert ab, wenn über das Vermögen des Schuldners während des Forderungsprozesses der Konkurs eröffnet wird und ein Konkursgläubiger in den Prozess eintritt?
  10. 116 V 12
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    3. Auszug aus dem Urteil vom 23. Januar 1990 i.S. Ostschweizerische AHV-Ausgleichskasse für Handel und Industrie gegen E. und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die AHV
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 79 Abs. 1 AHVV: Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen. Umfang des Erlasses, wenn die Rückerstattungssumme durch das die massgebliche Einkommensgrenze übersteigende anrechenbare Einkommen nur teilweise gedeckt ist.

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