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Regeste
Art. 34 des Reglements für die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 22. Dezember 1964 (MedPR); Ausschluss vom Pharmaziestudium wegen dreimaligen Nichtbestehens des ersten ärztlichen Propädeutikums.
Rechtmässigkeit von Art. 34 MedPR. Die Bestimmung hält vor Art. 4 BV nicht stand.
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV