Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Berechnung des vom Käufer bezogenen Nutzens bei der Wandelung (
Art. 208 OR).
Die Billigkeit erfordert den Zuspruch eines kalkulatorischen Zinses, sobald die Abrechnung über die Wandelung erst nach Benützung der Sache und Entstehung eines Nutzens erfolgt.
Referenzen
Artikel:
Art. 208 OR