Regeste
Art. 74 Abs. 1 SchKG; Rechtsvorschlag per Telefax.
Bei einem Rechtsvorschlag per Telefax sind die für den telefonisch erklärten Rechtsvorschlag geltenden Grundsätze sinngemäss anwendbar (E. 4).
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Artikel: Art. 74 Abs. 1 SchKG