Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
44 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://105-II-273
  1. 121 III 324
    Relevanz 9%
    66. Arrêt de la Ire Cour civile du 14 août 1995 dans la cause Banque X. contre E. et consorts et Département de la justice, de la santé et de la sécurité du canton de Neuchâtel (recours de droit administratif)
    Regeste [D, F, I] Kommanditgesellschaft; Wiedereintragung im Handelsregister (Art. 181, 592 Abs. 2, Art. 604, 608 Abs. 1, Art. 610 Abs. 2 und Art. 619 OR). Übernimmt eine neu gegründet Aktiengesellschaft Aktiven und Passiven einer Kommanditgesellschaft, so haftet sie gem...
  2. 80 III 7
    Relevanz 9%
    3. Entscheid vom 6. März 1954 i. S. Rumänische Volksrepublik.
    Regeste [D, F, I] Gläubigerbezeichnung (Art. 67 Ziff. 1, 69 Ziff. 1 SchKG). Erfordernis einer klaren Bezeichnung. Die Verwendung eines Sammelnamens, der nicht die klare Bezeichnung einer parteifähigen Personenverbindung oder Vermögensmasse ist, sowie die Angabe eines Hau...
  3. 87 III 64
    Relevanz 9%
    13. Entscheid vom 31. August 1961 i.S. Hasler.
    Regeste [D, F, I] Verordnung Nr. 1 zum SchKG (Formulare und Register). Das Obligatorium der Verwendung amtlicher Formulare durch das Betreibungsamt ist als blosse Ordnungsvorschrift zu verstehen. Eine eindeutig abgefasste, alle für den Empfänger wesentlichen Angaben enth...
  4. 88 III 109
    Relevanz 9%
    17. Entscheid vom 8. November 1962 i.S. Polimex Trust Reg.
    Regeste [D, F, I] Das Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG) ist (unter Vorbehalt der für die Lohnpfändung geltenden Ausnahmen) auch dann durchzuführen, wenn eine gepfändete (oder arrestierte) Forderung von einem Dritten beansprucht wird (Bestätigung der Praxis). Ver...

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung