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256 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://105-III-48
  1. 86 III 10
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    6. Auszug aus dem Entscheid vom 8. Januar 1960 i.S. Totag.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). Berechnung des Notbedarfs. Bedeutung der von einer kantonalen Behörde aufgestellten Richtlinien.
  2. 116 III 75
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    17. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 9. Mai 1990 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG: Berechnung des Existenzminimums, wenn beide Ehegatten Einkommen erzielen. Berücksichtigung einer Alimentenschuld des nicht betriebenen Ehegatten und von Versicherungsprämien. 1. Nicht nur der Schuldner, sondern auch sein Ehegatte kann gel...
  3. 112 III 19
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    7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. März 1986 i.S. A. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Verarrestierung oder Pfändung des Verdienstes eines Selbständigerwerbenden (Art. 93, 275 SchKG). Wird der Verdienst eines Selbständigerwerbenden mit Arrest belegt oder gepfändet, so sind von seinem Bruttoeinkommen vorerst die Gestehungskosten abzuziehen...
  4. 120 III 16
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 7. April 1994 i.S. Rudolf M. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Berechnung des Existenzminimums (Art. 93 SchKG, Art. 2 ZGB). Dem Schuldner, der entgegen einer gerichtlichen Obhutsregelung seine Kinder zu sich nimmt und in natura für ihren Unterhalt aufkommt, stehen bei der Berechnung seines Existenzminimums keine Un...
  5. 88 III 53
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    10. Entscheld vom 28. Mai 1962 i.S. von Euw.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, pfändbare Quote, Art. 93 SchKG. Eine Suva-Unfallrente ist, obwohl selber unpfändbar, zum Verdienst des Schuldners hinzuzurechnen mit der Folge, dass der Verdienst soweit pfändbar ist, als er den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Not...
  6. 81 III 96
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    27. Arrêt du 24 juin 1955 dans la cause Dufey.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Notbedarf, Art. 93 SchK G. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1). Zum Notbedarf gehört ein bescheidener Betrag für kulturelle Bedürfnisse und für Freizeitbetätigung (Erw. 3).
  7. 93 III 33
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    7. Entscheid vom 25. April 1967 i.S. Robert Walther AG
    Regeste [D, F, I] Die Pfändung und Arrestierung von Erwerbseinkommen (Art. 93, 275 SchKG) bleibt nicht nur bei einem Stellenwechsel des Schuldners, sondern auch dann wirksam, wenn dieser die selbständige mit einer unselbständigen Erwerbstätigkeit vertauscht oder umgekehr...
  8. 104 III 77
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    19. Entscheid vom 22. August 1978 i.S. B.
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG; Lohnpfändung. Bei der Ermittlung des Notbedarfs darf der Arbeitserwerb eines minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, nicht mehr zum Lohn des betriebenen Elternteils hinzugerechnet werden. Hingegen dar...
  9. 121 III 49
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    14. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 22. Februar 1995 i.S. A. X. gegen B. X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Unterhaltsrente (Art. 152 ZGB). Grundlage für die Beurteilung der Frage, ob Bedürftigkeit im Sinne von Art. 152 ZGB gegeben sei, ist der um die laufende Steuerlast erweiterte betreibungsrechtliche Notbedarf, zu welchem in der Regel 20% hinzuzurechnen si...
  10. 86 III 11
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    7. Auszug aus dem Entscheid vom 5. Februar 1960 i.S. Z. und B.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsbeiträge (Art. 93 SchKG). Wonach beurteilt sich, ob die Betreibung privilegierte (d.h. im letzten Jahr vor ihrer Einleitung verfallene) Unterhaltsbeiträge betrifft? Muss in den Notbedarf des Schuldners eingegriffen werden, so ...

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