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130 III 665
87. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Bank Z. (Beschwerde) 7B.99/2004 vom 22. September 2004
Regeste
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D,
F,
I]
Pfändung in der Arrestbetreibung; Rückgang des Saldos auf einem bei einem Drittschuldner (Bank) arrestierten und nun zu pfändenden Konto (Art. 99 SchKG). Kontokorrentguthaben des Arrestschuldners sind auch bei einem nachträglichen Rückgang in der arrest...
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115 III 45
10. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. September 1989 i. S. M.-B. (Rekurs)
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 93 SchKG. Kapitalabfindungen der beruflichen Vorsorge unterliegen der beschränkten Pfändbarkeit von Art. 93 SchKG grundsätzlich auch dann, wenn sie bereits ausbezahlt wurden (E. 1). Art. 95 SchKG. Forderungen, die aus einer Kapitalabfindung erworbe...
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114 III 92
27. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 10. Februar 1988 i.S. Bank X. (Rekurs)
Regeste
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D,
F,
I]
Anmeldung des Drittanspruchs an arrestierten und in der Folge gepfändeten Vermögenswerten; Frage der Rechtzeitigkeit (Art. 107 Abs. 4 SchKG). Die Pflicht, seinen Anspruch an arrestierten oder gepfändeten Vermögenswerten rechtzeitig beim Betreibungsamt a...
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89 III 65
14. Entscheid vom 6. Dezember 1963 i.S. Comot AG
Regeste
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D,
F,
I]
Lohnpfändung für Alimente nach vorausgehender Pfändung für gewöhnliche Forderungen. Privilegierung der Alimentenforderung: Vom periodischen Lohnabzug ist vorweg der Alimentengläubiger zu befriedigen, aber nur bis zur Höhe des für den entsprechenden Zeit...
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109 III 52
14. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Oktober 1983 i.S. J. (Rekurs)
Regeste
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D,
F,
I]
Berücksichtigung der Wohnkosten bei der Berechnung des Notbedarfs.
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81 III 147
41. Entscheid vom 24. September 1955 i.S. Bühler.
Regeste
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D,
F,
I]
Voraussetzungen und Wirkungen der Pfändung eines bestrittenen Lohnguthabens. Art. 93 SchKG.
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101 IV 52
14. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. März 1975 i.S. X. gegen Y. und Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 217 StGB. Böser Wille bei Vernachlässigung der Unterstützungspflicht gegenüber der geschiedenen Ehefrau kann auch dann vorliegen, wenn das Einkommen des Zahlungspflichtigen den Notbedarf der zweiten Familie nicht deckt.
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84 III 79
21. Entscheid vom 4. Juni 1958 i.S. H..
Regeste
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D,
F,
I]
Die Pfändung dient der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners. In dessen Gewahrsam befindliche Sachen sind daher nicht zu pfänden, wenn sie zweifellos nicht ihm gehören, und im Gewahrsam eines Dritten befindliche nur dann, wenn Eigentum des Schuld...
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86 III 11
7. Auszug aus dem Entscheid vom 5. Februar 1960 i.S. Z. und B.
Regeste
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D,
F,
I]
Lohnpfändung für Unterhaltsbeiträge (Art. 93 SchKG). Wonach beurteilt sich, ob die Betreibung privilegierte (d.h. im letzten Jahr vor ihrer Einleitung verfallene) Unterhaltsbeiträge betrifft? Muss in den Notbedarf des Schuldners eingegriffen werden, so ...
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80 III 65
12. Arrêt du 26 juin 1954 dans la cause Imhof.
Regeste
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D,
F,
I]
Lohnpfändung für Alimente nach vorausgehender Pfändung für gewöhnliche Forderungen. War bei der frühern Pfändung die Unterhaltspflicht des Schuldners unberücksichtigt geblieben, so ist nun für den Alimentengläubiger der Lohnbetrag zu pfänden, auf den da...