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424 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://110-III-81
  1. 88 III 53
    Relevanz 10%
    10. Entscheld vom 28. Mai 1962 i.S. von Euw.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, pfändbare Quote, Art. 93 SchKG. Eine Suva-Unfallrente ist, obwohl selber unpfändbar, zum Verdienst des Schuldners hinzuzurechnen mit der Folge, dass der Verdienst soweit pfändbar ist, als er den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Not...
  2. 115 III 89
    Relevanz 10%
    19. Sentenza 29 dicembre 1989 della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa Fondazione Winterthur per la previdenza professionale obbligatoria contro Stifimar S.A. (ricorso)
    Regeste [D, F, I] Zwangsvollstreckung gegen eine Aktiengesellschaft zwecks Eintreibung der Beiträge der beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmer (Art. 43 SchKG und 48 Abs. 2 BVG). 1. Ob eine Zwangsvollstreckung durch Betreibung auf Pfändung oder durch Betreibung auf Konkurs...
  3. 85 III 67
    Relevanz 10%
    16. Auszug aus dem Entscheid vom 15. Juni 1959 i.S. Ammann.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Gesundheitspflege als Element des Notbedarfs. Zu berücksichtigen ist auch ein während der Lohnpfändungsdauer entstehender ausserordentlicher Bedarf (z.B. Zahnbehandlung).
  4. 117 III 26
    Relevanz 10%
    9. Arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 18 janvier 1991 dans la cause M. C. (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Art. 83, 93 und Art. 115 SchKG; Provisorische Lohnpfändung, Nachpfändung. Die Pfändung des künftigen Lohnes ist auf die Periode eines Jahres seit dem Pfändungsvollzug beschränkt. Eine neue Betreibung und eine neue Pfändung können erst nach Abschluss der...
  5. 108 III 10
    Relevanz 10%
    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Februar 1982 i.S. Bachmann (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohn- bzw. Verdienstpfändung. Die Betreibungsbehörden haben die Einkommensverhältnisse des Schuldners im Zusammenhang mit einer Lohn- oder Verdienstpfändung von Amtes wegen abzuklären. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner im Beschwerdeverfahren prozessua...
  6. 112 III 14
    Relevanz 10%
    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 12. Juni 1986 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Vollzug der Pfändung bei Abwesenheit des Schuldners. Findet sich der Schuldner zum ordnungsgemäss angekündigten Pfändungsvollzug nicht ein, ist das Betreibungsamt befugt, die Pfändung in seiner Abwesenheit zu vollziehen, indem es Vermögenswerte, von den...
  7. 80 III 65
    Relevanz 10%
    12. Arrêt du 26 juin 1954 dans la cause Imhof.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Alimente nach vorausgehender Pfändung für gewöhnliche Forderungen. War bei der frühern Pfändung die Unterhaltspflicht des Schuldners unberücksichtigt geblieben, so ist nun für den Alimentengläubiger der Lohnbetrag zu pfänden, auf den da...
  8. 83 III 20
    Relevanz 10%
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 20. März 1957 i.S. Weder.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit und Drittansprache. Wird ein gepfändeter oder zur Konkursmasse gezogener Gegenstand vom Schuldner als Kompetenzstück und von einem Dritten als Eigentum beansprucht, so ist die Frage der Unpfändbarkeit vor Durchführung des Widerspruchs- bz...
  9. 121 III 483
    Relevanz 10%
    92. Estratto della sentenza 21 dicembre 1995 della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa F contro ditta N S.A. (ricorso LEF)
    Regeste [D, F, I] Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG und Art. 85 Abs. 2 VZG). Wird ein Pfandrecht erst nach der Zustellung des Zahlungsbefehls - und nachdem dieser rechtskräftig geworden ist - begründet, so kann der Schuldner nicht die Einrede des Rechte...
  10. 112 III 52
    Relevanz 10%
    14. Sentenza 9 aprile 1986 della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa X Inc. contro AY e BY (ricorso)
    Regeste [D, F, I] Arrestierung eines Gemeinschaftskontos (compte joint), über das die Inhaber mit Einzelunterschrift verfügen können (Art. 271 Abs. 1 und 274 Abs. 2 Ziff. 4 SchKG, Art. 1 VVAG). Falls bei einem Gemeinschaftskonto nicht klar ersichtlich ist, dass das Verhä...

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