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126 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://132-V-1
  1. 114 V 119
    Relevanz
    24. Urteil vom 8. April 1988 i.S. M. gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und Versicherungsgericht von Appenzell A.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 18 Abs. 2 Satz 2 UVG, Art. 28 Abs. 1 UVV: Massgebliches Validen- bzw. Invalideneinkommen für die Bemessung der Invalidität bei unfallbedingter Verzögerung der Ausbildung. - Art. 28 Abs. 1 UVV gelangt nicht zur Anwendung, wenn die Ausbildung eines L...
  2. 102 V 140
    Relevanz
    32. Auszug aus dem Urteil vom 14. September 1976 i.S. Poltera gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und Versicherungsgericht von Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 77 KUVG. Die nebenberufliche selbständige Erwerbstätigkeit ist bei der Bemessung der Invalidität eines Versicherten, der im unterstellten Betrieb nicht voll beschäftigt ist, zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).
  3. 109 V 125
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil vom 5. Mai 1983 i.S. Toffol gegen Kantonale Ausgleichskasse des Wallis und Kantonales Versicherungsgericht, Sitten
    Regeste [D, F, I] Art. 29 Abs. 1 IVG, 88a Abs. 2 und 88bis Abs. 1 IVV. Bei der gleichzeitigen rückwirkenden Zusprechung einer halben und der diese ablösenden ganzen Rente richtet sich der Zeitpunkt des Wechsels von der halben zur ganzen Rente ausschliesslich nach Art. 88...
  4. 96 V 131
    Relevanz
    36. Extrait de l'arrêt du 9 septembre 1970 dans la cause Tercier contre Caisse de compensation de l'Association des industries vaudoises et Tribunal des assurances du canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 2 IVG und Art. 17 lit. d AHVV: Bemessung des Invaliditätsgrades. Es ist, wenigstens in der Regel, nicht statthaft, Jahresraten eines Kapitalgewinns ( Goodwill ), den der Versicherte infolge Veräusserung seines Geschäftes realisiert, bei der...
  5. 104 V 90
    Relevanz
    21. Urteil vom 27. April 1978 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen K. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 2 IVG. Zur Bestimmung des Soziallohnes ist auch beim umgeschulten und wiedereingegliederten Invaliden allein entscheidend, was seine Arbeitsleistung in Geld ausgedrückt wert ist. Was der Arbeitgeber darüber hinaus freiwillig mehr leistet, f...
  6. 107 V 219
    Relevanz
    51. Arrêt du 24 novembre 1981 dans la cause R. et X contre Caisse cantonale genevoise de compensation et Commission cantonale genevoise de recours en matière d'AVS
    Regeste [D, F, I] Art. 41 IVG, 29bis, 88a und 88bis IVV. Revision der Invalidenrente bei Aufenthalt in einer Strafanstalt zum Zwecke der Strafverbüssung. Wiederaufnahme der Rentenzahlung beim Übergang zur Halbfreiheit und dann zur bedingten Entlassung. Schicksal der Zusa...
  7. 114 V 310
    Relevanz
    57. Auszug aus dem Urteil vom 26. August 1988 i.S. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt gegen W. und Versicherungsgericht des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Art. 18 Abs. 2 UVG, Art. 28 Abs. 4 UVV: Invaliditätsbemessung. - Die Praxis zur allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs in der Invalidenversicherung gilt grundsätzlich in gleicher Weise auch im Rahmen von Art. 18 Abs. 2 UVG (Erw. 3a). - Im Rahmen v...
  8. 99 V 97
    Relevanz
    32. Extrait de l'arrêt du 5 octobre 1973 dans la cause Georges contre Caisse cantonale genevoise de compensation et Commission cantonale genevoise de recours en matière d'AVS
    Regeste [D, F, I] Der Beginn des Rentenanspruchs in Härtefällen (Art. 28 Abs. 1 IVG) setzt voraus, dass der durchschnittliche Grad der Arbeitsunfähigkeit während der 360tägigen Wartezeit (Art. 29 Abs. 1 Variante 2 IVG) sowie der Invaliditätsgrad bei Ablauf derselben eine...
  9. 105 V 151
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    37. Urteil vom 5. Juni 1979 i.S. D. gegen Ausgleichskasse des Schweizerischen Obstverbandes und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 2 IVG. Ermittlung des Invaliditätsgrades bei einem Erwerbstätigen nach dem ausserordentlichen Bemessungsverfahren.
  10. 96 V 132
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    37. Auszug aus dem Urteil vom 17. Dezember 1970 i.S. Fähndrich gegen Ausgleichskasse des Kantons Zug und Rekurskommission des Kantons Zug
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 2 IVG: Invaliditätsschätzung. Beim Einkommensvergleich sind Mehrkosten der Lebenshaltung infolge invaliditätsbedingten Wechsels des Arbeitsortes dann zu berücksichtigen, wenn sie von ausserordentlichem Ausmass sind.

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