Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
75 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://80-III-141
  1. 104 III 37
    Relevanz 11%
    11. Arrêt du 11 juillet 1978 dans la cause L.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Abs. 1 ZGB. Ist einem Ehegatten hinsichtlich der Vermögensstücke des im Ausland wohnenden andern Ehegatten der Arrest bewilligt worden, hat das Betreibungsamt diesen zu vollziehen, ohne zu prüfen, ob er Art. 173 ZGB verletze (Bestätigung der Re...
  2. 111 III 1
    Relevanz 10%
    1. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Februar 1985 i.S. R. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 ff. ZGB; Zwangsvollstreckungsverbot unter Ehegatten. Die Parteientschädigung, die dem Ehemann im Anfechtungsprozess um die Vaterschaft des von der Ehefrau geborenen Kindes zugesprochen worden ist, untersteht dem Verbot der Zwangsvollstreckung.
  3. 113 III 23
    Relevanz 10%
    8. Estratto della sentenza 10 marzo 1987 della II Corte civile nella causa X. contro Y. e Pretore di Mendrisio-Sud (ricorso di diritto pubblico)
    Regeste [D, F, I] Arrestbefehl, der in Missachtung von Art. 173 Abs. 1 ZGB erlassen wurde. 1. Das Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten kann nicht einem Arrestgrund gleichgestellt werden, der mit Arrestaufhebungsklage bestritten werden müsste (Erw. 3). 2. Nach d...
  4. 81 III 1
    Relevanz 10%
    1. Entscheid vom 19. Januar 1955 i.S. Kruszona.
    Regeste [D, F, I] Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Für das Haushaltungsgeld kann die Ehefrau den Ehemann auch dann nicht betreiben, wenn es durch eine Verfügung des Eheschutzrichters oder eine von diesem genehmigte Vereinbarung festgesetzt worden ist (Art. 173, 176 A...
  5. 92 III 1
    Relevanz 10%
    1. Entscheid vom 24. August 1966 i.S. Barberis.
    Regeste [D, F, I] Das Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten (Art. 173 Abs. 1 ZGB) gilt auch bei gerichtlich getrennter Ehe, und zwar auch dann, wenn die Trennung mehr als drei Jahre gedauert hat und sich mit Rücksicht auf die Gesetzgebung des Heimatstaates der E...
  6. 83 III 89
    Relevanz 10%
    24. Auszug aus dem Entscheid vom 29. August 1957 i.S. Mumenthaler.
    Regeste [D, F, I] Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Art. 173 ff. ZGB. Die bei Abweisung einer Scheidungsklage dem beklagten Ehegatten zugesprochene Prozessentschädigung kann, auch wenn die Ehegatten tatsächlich getrennt leben, nicht in Betreibung gesetzt werden.
  7. 99 III 1
    Relevanz 10%
    1. Auszug aus dem Entscheid vom 11. Oktober 1973 i.S. Erich Schaad und Erich Schaad & Co.
    Regeste [D, F, I] Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten; Art. 173 ZGB. Die Betreibung einer Ehefrau gegen eine Kommanditgesellschaft, der ihr Ehemann angehört, fällt nicht unter das Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten, auch wenn der Ehemann der einzig...
  8. 84 III 59
    Relevanz 10%
    16. Entscheid vom 28. August 1985 i.S. U.
    Regeste [D, F, I] Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Art. 1731 ZGB. Dieses Verbot greift nicht Platz, wenn der Schuldner von einer Erbengemeinschaft, der auch seine Ehefrau angehört, für eine Forderung des Nachlasses betrieben wird.
  9. 82 III 1
    Relevanz 10%
    1. Entscheid vom 20. April 1956 i.S. Gasser.
    Regeste [D, F, I] Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Art. 173 ff. ZGB. Wird einem Ehegatten a) bei einer Verfügung im Scheidungsprozesse nach Art. 145 b) bei einer Verfügung zum Schutze der ehelichen Gemeinschaft nach Art. 170 ZGB; c) bei gerichtlicher Trennung der Ehe...
  10. 83 III 11
    Relevanz 10%
    3. Entscheid vom 11. Februar 1957 i.S. Koller.
    Regeste [D, F, I] Zwangsvollstreckung unter Ehegatten (Art. 173 ff. Z GB). Zum Begriff der einem Ehegatten gegenüber dem andern auferlegten Beiträge (Art. 176 Abs. 2 ZGB).

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.