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75 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://80-III-141
  1. 108 III 54
    Relevanz 9%
    19. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. November 1982 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 176 Abs. 2 ZGB; Ausnahme vom Zwangsvollstreckungsverbot unter Ehegatten. Prozessentschädigungen, die in einem Scheidungs- oder Trennungsprozess oder in einem Verfahren nach Art. 170 ZGB dem obsiegenden Ehegatten zugesprochen werden, ohne dass im gl...
  2. 116 II 110
    Relevanz 9%
    21. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. Mai 1990 i.S. B. gegen A. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Bemessung des Unterhaltsbeitrages des Elternteils, dem die elterliche Gewalt nicht zusteht (Art. 285 Abs. 1 ZGB). 1. Erlauben sich die Eltern eine besonders hohe Lebenshaltung, so haben die Kinder an sich Anspruch darauf, dass auch ihre Bedürfnisse höhe...
  3. 117 II 359
    Relevanz 9%
    66. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 31. Oktober 1991 i.S. J. gegen D. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Herabsetzung einer Unterhaltsersatzrente wegen verbesserter wirtschaftlicher Verhältnisse (Art. 151 Abs. 1 und Art. 153 Abs. 2 ZGB). 1. Die Herabsetzung einer Unterhaltsersatzrente im Sinne von Art. 151 Abs. 1 ZGB wegen verbesserter wirtschaftlicher Ver...
  4. 91 II 401
    Relevanz 9%
    57. Urteil der I. Zivilabteilung vom 14. Dezember 1965 i.S. Weber gegen Hofmann.
    Regeste [D, F, I] Klage auf Feststellung einer widerrechtlichen Verletzung in den persönlichen Verhältnissen. 1. Zulässigkeit der Berufung (Art. 44 OG). (Erw. 1). 2. Verletzung in den persönlichen Verhältnissen durch ein ehrverletzendes Zeitungsinserat (Erw. 2). 3. Die V...
  5. 135 III 66
    Relevanz 9%
    10. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_767/2007 vom 23. Oktober 2008
    Regeste [D, F, I] Art. 163, 176, 276 und 285 ZGB; Unterhaltsrecht, Frage der Mankotragung. Dem Unterhaltsverpflichteten ist in jedem Fall das Existenzminimum zu belassen, womit ein allfälliges Manko einseitig von den Unterhaltsberechtigten zu tragen ist (Bestätigung der ...

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