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90 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://86-IV-195
  1. 88 IV 45
    Relevanz 10%
    14. Arrêt de la Chambre d'accusation du 10 avril 1962 dans la cause Dayer.
    Regeste [D, F, I] 1. Die Art. 346 ff. StGB beziehen sich nicht auf Übertretungen des kantonalen Strafrechts. 2. Bei Widerhandlungen gegen Spezialgesetze des Bundes (hier UWG und LMV) bezeichnet die Anklagekammer auf Grund von Art. 264 BStP den zur Verfolgung und Beurteil...
  2. 99 IV 180
    Relevanz 10%
    39. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 13. September 1973 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 StGB. Gerichtsstand zur Verfolgung des Täters, der seine Unterhaltspflichten gegenüber einem Berechtigten im Ausland vernachlässigt.
  3. 118 IV 91
    Relevanz 10%
    18. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 27. Januar 1992 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 346 und 350 StGB; Gerichtsstand bei Handlungseinheit/-mehrheit. Treffen mehrere strafbare Handlungen zusammen, bestimmt sich der Gerichtsstand nach Art. 346 StGB, wenn die einzelnen Handlungen eine juristische Handlungseinheit ( Kollektivdelikt ) b...
  4. 113 Ia 165
    Relevanz 10%
    26. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 4. Februar 1987 i.S. X. und Y. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden, Kreisgerichtsausschuss Oberengadin und Kantonsgericht (Beschwerdekammer) Graubünden (staatsrechtliche Be...
    Regeste [D, F, I] Art. 58 Abs. 1 BV; Strafverfahren, innerkantonale örtliche Zuständigkeit. Die Gerichtsstandsregeln der Art. 346 ff. StGB gelten für die in die kantonale Gerichtsbarkeit fallenden bundesrechtlichen Delikte nicht nur interkantonal, sondern auch innerkanto...
  5. 119 IV 250
    Relevanz 10%
    47. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 16. September 1993 i.S. H. u. S. gegen Generalprokurator des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 346 StGB; Gerichtsstand; Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) mittels Radio und Fernsehen. 1. Für strafbare Handlungen, die durch das Mittel von Radio und Fernsehen begangen werden, gilt grundsätzlich der Ort des Sendes...
  6. 91 IV 170
    Relevanz 10%
    45. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 15. September 1965 i.S. Äberli gegen Anklagekammer des Kantons Freiburg.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 StGB. Gewerbsmässiger Betrug wird überall dort ausgeführt, wo der Täter in einem zum Kollektivverbrechen gehörenden Falle eine Tätigkeit ausübt, die nach seinem Plan den letzten entscheidenden Schritt auf dem Weg zum Erfolg darstellt.
  7. 102 IV 35
    Relevanz 10%
    10. Urteil des Kassationshofes vom 20. Januar 1976 in Sachen Knaut gegen Metzger und Borgert.
    Regeste [D, F, I] Ein Pressedelikt im Sinne von Art. 27 StGB kann auch dann in der Schweiz verfolgt werden, wenn das Presseerzeugnis zwar im Ausland herausgegeben und gedruckt, aber in der Schweiz verbreitet wurde (Art. 346 ff. StGB).
  8. 121 IV 38
    Relevanz 10%
    9. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 22. Februar 1995 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 346 StGB. Bestimmung des Gerichtsstandes bei verschiedenen Ausführungsorten. Mit der Weiterleitung der Strafanzeige durch den nichtzuständigen Kanton an einen möglicherweise zuständigen Kanton ist die Untersuchung noch nicht im Sinne von Art. 346 A...
  9. 81 IV 64
    Relevanz 10%
    13. Extrait de l'arrêt de la Chambre d'accusation du 11 février 1955 dans la cause A. contre Procureur général du Canton de Berne et Ministère public du Canton de Genève.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 StGB. Betrügerischer Konkurs und leichtsinniger Konkurs sind am Orte zu verfolgen, an dem der Schuldner zur Zeit der Begehung seinen Wohn- oder Geschäftssitz hatte, auch wenn der Konkurs an einem anderen Orte eröffnet worden ist.
  10. 98 IV 147
    Relevanz 10%
    28. Entscheid der Anklagekammer vom 27. Juni 1972 i.S. Verhöramt des Kantons Glarus gegen Richteramt Balsthal.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 und 349 StGB. 1. Der Hehler hat sich an dem durch seine eigene Tat begründeten Gerichtsstand zu verantworten (Erw. 1). 2. Anders verhält es sich nur, wenn er an einer mit schwererer Strafe bedrohten Vortat als Anstifter, Gehilfe oder Mittäter t...

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