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297 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://87-I-384
  1. 81 I 233
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    37. Urteil vom 17. Juni 1955 i.S. Sch. gegen St. Gallen, Steuer-Rekurskommission.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer. 1. Berufswechsel im Sinne von Art. 42 WStB: Übergang von einer Lehrstelle im öffentlichen Dienst zu einer Anstellung in der Verwaltung ist nicht als Berufswechsel anzusehen. 2. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 42 WStB: Betät...
  2. 81 I 293
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    47. Urteil vom 23. September 1955 i.S. Meyer gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: 1. Änderung des Einkommens auf den Beginn einer Veranlagungsperiode zufolge Übertritts eines unselbständig Erwerbenden in den Ruhestand. 2. Berechnung des steuerbaren Einkommens, wenn sich das Ruhegehalt aus einem Kapitalbetrag und einer Ren...
  3. 94 I 231
    Relevanz
    35. Urteil vom 14. Juni 1968 i.S. R. gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer; Abzug für Kinder (Art. 25 Abs. 1 lit. b WStB). Der Steuerpflichtige kann den Abzug von Fr. 1000 für sein über 18 Jahre altes Kind, das sich in der Berufslehre befindet, dann beanspruchen, wenn er für dessen Unterhalt mindestens diesen Betrag...
  4. 110 Ib 313
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    53. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 7. Dezember 1984 i.S. X. gegen Steuerverwaltung des Kantons Bern und Kantonale Rekurskommission Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Zwischenveranlagung wegen Übernahme eines zusätzlichen Restaurants (Art. 96 WStB); Bemessungsregeln in der folgenden Veranlagungsperiode (Art. 42 i.V.m. Art. 41 Abs. 4 WStB). 1. Voraussetzungen für die Vornahme einer Zwischenveranlagung wegen Aufnahme (...
  5. 112 Ib 88
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    14. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 23. Mai 1986 i.S. Kanton St. Gallen, Kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer gegen X. Y. und Verwaltungsrekurskommission für die direkte Bundessteuer des Kantons St. Gallen (Verwaltungsger...
    Regeste [D, F, I] Jahressteuer auf Kapitalgewinn (Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB) bei Vorliegen eines Zwischenveranlagungsgrundes (Art. 43 WStB); Einleitung der Veranlagung (Art. 98 WStB); Fälligkeit und Verjährung des Steueranspruchs (Art. 114, 128 WStB). 1. Mit der Zustell...
  6. 93 I 181
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    21. Urteil vom 28. April 1967 i.S. Gubler gegen Wehrsteuer Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: 1. Die Höhe der dem Beschwerdeführer auferlegten Kosten des Verfahrens vor der kantonalen Rekurskommission kann nicht mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden (Erw. 1). 2. Einkommen aus Erwerbstätigkeit: Fall eines Kunstmaler...
  7. 81 I 72
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    15. Urteil vom 1. April 1955 i.S. Süssli gegen Rekurskommission des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Der Abzug für unterstützungsbedürftige Personen (Art. 25 Abs. 1 lit. b WStB) kommt nicht in Frage für Familienglieder, die im Haushalt des Steuerpflichtigen arbeiten, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Dienste handelt.
  8. 82 I 180
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    26. Auszug aus dem Urteil vom 2. November 1956 i.S. Immobiliengesellschaft Mettlen A.-G. in Liq. gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Besteuerung der Aktiengesellschaft in Liquidation. Objekt der vollen Jahressteuer (Art. 53 Abs. 2 WStB).
  9. 97 I 434
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    58. Auszug aus dem Urteil vom 11. Juni 1971 i.S. X. gegen Steuer-Rekurskommission des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer auf dem Kapitalgewinn, Art. 21 Abs. 1 lit. d und Art. 43 WStB. Hat die Veranlagungsbehörde den Kapitalgewinn und das übrige Einkommen zu Unrecht gesondert eingeschätzt, der Steuerpflichtige aber nur die Besteuerung des Kapitalgewinns angefoch...
  10. 107 Ib 309
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    56. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 11. September 1981 i.S. X. AG gegen Steuerrekurskommission des Kantons Glarus (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 59 WStB; Holdingabzug. Die Beteiligung an einer liechtensteinischen Anstalt mit ungeteiltem Kapital kann nicht als Beteiligung anerkannt werden, für deren Erträge der Holdingabzug nach Art. 59 WStB gewährt wird.

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