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281 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://88-III-7
  1. 104 V 162
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil vom 5. September 1978 i.S. P. gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 5 Abs. 1 VwVG. Rechtliche Bedeutung einer vergleichsweisen Vereinbarung zwischen einem Versicherten und einem Sozialversicherungsträger. Erforderlichkeit einer formellen Verfügung (Erw. 1). Art. 107 Abs. 3 OG und 38 VwVG. Ein mit mangelhafter Recht...
  2. 99 V 44
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Urteil vom 30. Januar 1973 i.S. Imbach gegen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn und Versicherungsgericht des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] Gewährleistung zweckgemässer Rentenverwendung (Art. 45 AHVG und 76 AHVV). Indem die Versicherung die Rente gemäss den Weisungen des Vormundes auszahlt, erfüllt sie ihre Leistungspflicht mit befreiender Wirkung.
  3. 84 II 677
    Relevanz
    89. Urteil der II. Zivilabteilung vom 13. November 1958 i.S. X. gegen Vormundschaftsbehörde Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Ende der Bevormmundung (Art. 431 ff. ZGB). Die Vormundschaft über eine zu Freiheitsstrafe verurteilte Person (Art. 371 ZGB) bleibt bei bedingter Entlassung bis auf weiteres bestehen (Art. 432 Abs. 2 ZGB). Sie kann jedoch, wenn der Entlassene der vormund...
  4. 106 II 177
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 11. Dezember 1980 i.S. K. gegen Waisenamtliche Aufsichtsbehörde von Westlich-Raron (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Einwilligung des Vormundes zur Eheschliessung (Art. 99 ZGB). Die Einwilligung zur Eheschliessung darf nur aus Gründen der vormundschaftlichen Fürsorge verweigert werden, nicht jedoch aus Rücksicht auf allfällige wirtschaftliche Interessen der Heimatgeme...
  5. 112 II 16
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    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. März 1986 i.S. E.L., Y.S. und Vormundschaftskommission der Stadt Bern gegen U.L. und Regierungsrat des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 68 OG; Art. 315 Abs. 1, 315a Abs. 3, 367 und 405 ZGB. 1. Die Vormundschaftsbehörde ist zur Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht nur legitimiert, wenn sie nach kantonalem Recht als antragstellende Partei und nicht als in erster Instanz verfüg...
  6. 88 IV 111
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    30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Oktober 1962 i.S. Zimmermann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 397 StGB, Art. 269 Abs. 1 BStP, Art. 19 Abs. 2 ZGB. 1. Die Frage, ob der um Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 397 StGB nachsuchende Verurteilte die hiefür erforderliche Prozessfähigkeit besitze, beurteilt sich nach Bundesrecht und kann deshal...
  7. 115 II 15
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    4. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 28. Februar 1989 i.S. I. AG gegen B. (Direktprozess)
    Regeste [D, F, I] Haftung des Vormundes gegenüber Dritten. Prüfung der möglichen Haftungsnormen (E. 2). Deliktshaftung; allgemein zur objektiven und zur subjektiven Widerrechtlichkeitstheorie (E. 3a); Widerrechtlichkeit durch Unterlassen (E. 3b) hängt von einer Garantens...
  8. 82 II 362
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    49. Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. September 1956 i.S. Eheleute Salzmann gegen Amtsvormundschaft Horgen und Gemeinderat Thalwil.
    Regeste [D, F, I] Berufung. Gegen einen Entscheid über die Ermächtigung zur Adoption im Sinne von Art. 267 ZGB ist die Berufung an das Bundesgericht nicht zulässig, selbst wenn die Adoption zur Folge hat, dass die Eltern des Kindes die elterliche Gewalt verlieren.
  9. 107 II 105
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    15. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 4. Juni 1981 i.S. S. gegen B. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 392 Ziff. 2 ZGB. Beistandschaft bei widersprechenden Interessen des Mündels und des Vormunds. 1. Ein Beistand ist bereits bei einer abstrakten Gefährdung der Interessen des Mündels zu bestellen. Eine solche liegt vor, wenn zwischen dem Vertragspart...
  10. 112 II 104
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. August 1986 i.S. M. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 397d ZGB, Art. 44 lit. f OG; fürsorgerische Freiheitsentziehung. Der richterlichen Beurteilung sind nur die Freiheit entziehende oder beschränkende Massnahmen zugänglich, nicht aber behördliche Entscheide, die eine solche Massnahme aufheben.

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