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  1. 119 III 11
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    4. Extrait de l'arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 9 mars 1993 dans la cause S. (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Ein Arzt, der seine Tätigkeit bereits seit neun Monaten nicht mehr ausüben kann, weil er vorerst suspendiert und dann ungeachtet eines Rekurses aus dem Ärzteverzeichnis endgültig gestrichen worden ist, und gegen den ein Strafverfa...
  2. 110 III 53
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 20. Dezember 1984 i.S. W. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Ist ein Bürocomputer ein zur Ausübung des Berufes als selbständiger Buchhalter und Treuhänder notwendiges Werkzeug?
  3. 88 III 50
    Relevanz
    9. Entscheid vom 28. Mai 1962 i.S. Giannetta.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufsgeräten (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Tonübertragungs- und -modulationsgeräte des Leiters einer Musikkapelle. Übt dieser einen Beruf aus, oder betreibt er ein Unternehmen? Ist die Verwendung der fraglichen Geräte unwirtschaftlich?
  4. 80 III 15
    Relevanz
    4. Entscheid vom 22. Mai 1954 i. S. Scholl.
    Regeste [D, F, I] Nicht als Berufsgerät im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG zu betrachten ist das Automobil, das der Schuldner im Betrieb einer Aktiengesellschaft, deren einziger Aktionär er ist, verwendet.
  5. 98 III 31
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 14. Juni 1972 i.S. Sch.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Automobil). Massgebend für die Bestimmung der Kompetenzqualität eines Personenwagens im Konkursverfahren sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Inventaraufnahme (Bestätigung der Rechtsprechung)...
  6. 80 III 106
    Relevanz
    23. Entscheid vom 29. Oktober 1954 i.S. Kündig.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen, Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Automobil eines Reisevertreters: nicht unpfändbar, wenn in der Branche noch Stellen für Reisende ohne eigenes Auto zu findensind. Erfordernis der Wirtschaftlichkeit des Autos als Berufshilfsmit...
  7. 97 III 52
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    13. Auszug aus dem Entscheid vom 22. Juli 1971 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Auto). Befand sich der Schuldner im Zeitpunkt der Arrestlegung in gekündigtem Arbeitsverhältnis, so kommt es darauf an, ob er ohne eigenen Wagen konkret die Möglichkeit hatte, in der Nähe seine...
  8. 81 III 11
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    4. Entscheid vom 7. Februar 1955 i.S. Hudec.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Eine Kleinfilmkamera kann heute in der Schweiz nicht als notwendiges Berufswerkzeug eines frei erwerbenden Ingenieurs gelten. Übt der Schuldner seinen Beruf im Ausland aus, so liegt es ihm ob, ...
  9. 117 III 20
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    8. Extrait de l'arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 23 mai 1991 dans la cause Masse en faillite de Jean-Pierre C. (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit eines Automobils. Für einen unabhängigen Zeitungsverkäufer ist ein Automobil zur Ausübung des Berufes notwendig und somit unpfändbar (E. 2). Art. 92 Ziff. 13 und Art. 93 SchKG. Pfändbarkeit einer Barauszahlung gemäs...
  10. 120 III 103
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    34. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 2. September 1994 i.S. M. N. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 67 Abs. 3 GebVSchKG. Auferlegung der Verfahrenskosten wegen Auskunftsverweigerung gegenüber der kantonalen Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs.

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