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113 V 140
22. Auszug aus dem Urteil vom 7. Mai 1987 i.S. B. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Bundesamt für Militärversicherung gegen B. und Obergericht des Kantons Schaffhausen
Regeste
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D,
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Art. 25 MVG: Integritätsschaden. Die Bemessung des Integritätsschadens in Prozenten oder Graden hat sich weder direkt noch analogieweise nach den Ansätzen gemäss Anhang 3 zur UVV zu richten (Erw. 2c und 3). Art. 49 Abs. 1 MVG: Rückgriff. Art. 49 Abs. 1 ...
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121 V 157
25. Urteil vom 15. Mai 1995 i.S. Bundesamt für Militärversicherung gegen L. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
Regeste
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I]
Art. 23 Abs. 1, Art. 25 Abs. 3 aMVG: Rentenanpassung. Zur Anpassung rechtskräftig festgelegter altrechtlicher Renten der Militärversicherung.
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116 V 273
41. Urteil vom 13. Juli 1990 i.S. H. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
Regeste
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Art. 15 Abs. 2 MVG, Art. 46 Abs. 1 AHVG, Art. 48 Abs. 1 IVG: Nachzahlung von Leistungen. - Ein Nachzahlungsanspruch besteht für die dem Monat der Anmeldung vorangehenden fünf Jahre (Erw. 2a). - Der Anmeldung zum Leistungsbezug ist formell eine grundsätz...
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110 V 117
19. Arrêt du 23 mai 1984 dans la cause Office fédéral de l'assurance militaire, Division de Genève, contre Andres et Tribunal administratif du canton de Neuchâtel
Regeste
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I]
Art. 23 Abs. 1, 25 Abs. 3 MVG. - Weist der Versicherte gleichzeitig eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und eine Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Integrität auf, sind beide Schäden kumulativ - durch Gewährung einer einzigen Rent...
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122 V 242
35. Arrêt du 16 avril 1996 dans la cause Office fédéral de l'assurance militaire contre L. et Tribunal administratif du canton de Neuchâtel
Regeste
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D,
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I]
Art. 48 Abs. 1, Art. 49 Abs. 1 und 2 sowie Art. 59 MVG, Art. 25 Abs. 1 und 2 MVV. - Die dauerhaften Beeinträchtigungen der Integrität, die keine Verminderung von Lebensfunktionen nach sich ziehen, geben ebenfalls Anspruch auf eine Integritätsschadenrent...
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113 V 218
35. Auszug aus dem Urteil vom 11. August 1987 i.S. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt gegen H. und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Landschaft
Regeste
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D,
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I]
Art. 24 Abs. 1 und 25 Abs. 1 UVG, Art. 36 UVV: Integritätsschaden. - Bemessung des Integritätsschadens bei transmetakarpaler Amputation des rechten Zeigefingerstrahls (Erw. 3). - Die Schwere des Integritätsschadens beurteilt sich einzig nach dem medizin...
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145 V 333
32. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung gegen IV-Stelle des Kantons Aargau und Mitb., vertreten durch IV-Stelle des Kantons Zürich (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) ...
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 13 f., 27 Abs. 1 und 3, Art. 27bis Abs. 1 und 2 IVG; Art. 47 Abs. 6 Satz 1 RVOG; Art. 24 Abs. 2 Teilsatz 1 IVV; Zuständigkeit des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten (Invalidenversicherung). Es ist nicht Aufgabe der kantonalen Schi...
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114 V 328
60. Auszug aus dem Urteil vom 30. Dezember 1988 i.S. B. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
Regeste
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I]
Art. 52 Abs. 1 und 3 MVG, Art. 9a Abs. 1 MVV: Kürzung der Rente bei Überentschädigung. Nach Massgabe des Art. 52 Abs. 1 MVG ist eine Abänderung der Überentschädigungsberechnung jederzeit als zulässig zu betrachten, sofern eine Veränderung des hypothetis...
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101 V 168
34. Urteil vom 14. Oktober 1975 i.S. Eidgenössische Militärversicherung gegen W. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
Regeste
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D,
F,
I]
Die gänzliche Leistungsverweigerung nach Art. 7 Abs. 1 MVG umfasst sämtliche Versicherungsleistungen, die Leistungskürzung dagegen nur die Barleistungen laut Art. 41 Abs. 3 MVG. Die Leistungen gemäss Art. 39 Abs. 1 lit. b MVG (Nachfürsorge) dürfen auch ...
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101 V 161
33. Urteil vom 9. Juli 1975 i.S. Eidgenössische Militärversicherung gegen Knoll und Versicherungsgericht des Kantons Bern
Regeste
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D,
F,
I]
Die Haftung der Militärversicherung für Gesundheitsschäden, die der einrückende Wehrmann ordnungsgemäss meldet, ohne aber entlassen zu werden (Art. 5 Abs. 3 MVG), setzt nicht voraus, dass seine Entlassungsbedürftigkeit damals erkennbar gewesen sei.