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150 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://05-06-2012-8C_233-2012
  1. 113 V 230
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Urteil vom 28. August 1987 i.S. B. gegen Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern und Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen B. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Abs. 1 und 43 Abs. 1 lit. b AVIG, Art. 67 und 46 Abs. 1 AVIV: Schlechtwetterentschädigung: anrechenbarer Arbeitsausfall. - Der Umfang des anrechenbaren Arbeitsausfalls im Bereiche der Schlechtwetterentschädigung ist gleich zu bestimmen wie bei d...
  2. 146 V 112
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Amt für Arbeitslosenversicherung gegen A. (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_778/2019 vom 11. März 2020
    Regeste [D, F, I] Art. 8 Abs. 1 lit. a und b, Art. 10 Abs. 2 lit. b und Art. 11 AVIG; anrechenbarer Arbeitsausfall. Die Vorgehensweise, den anrechenbaren Arbeitsausfall bei einer Arbeit auf Abruf mit Überbrückungscharakter aufgrund des davor ausgeübten festen Arbeitsverh...
  3. 119 V 357
    Relevanz
    51. Urteil vom 29. Juni 1993 i.S. A. AG gegen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamt des Kantons Aargau und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 33 Abs. 1 lit. e AVIG. Die Leiharbeit (Regiearbeit) ist einer Temporärarbeit im Sinne dieser Bestimmung gleichzustellen.
  4. 112 V 323
    Relevanz
    57. Urteil vom 31. Oktober 1986 i.S. Sigrist gegen Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 11 Abs. 3 und Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG. Wer eine Kündigung, welche die gesetzliche Frist missachtet, akzeptiert, verzichtet nicht auf Lohnansprüche, sondern auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses. Ein solches Verhalten fällt nicht unter A...
  5. 111 V 261
    Relevanz
    50. Auszug aus dem Urteil vom 17. Oktober 1985 i. S. Kühner gegen Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Abteilung Arbeitslosenversicherung, Bern, und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 36 AVIG: Voranmeldung von Kurzarbeit. - Die für bestimmte Ausnahmefälle vorgesehene Regelung der verkürzten Anmeldefristen für Kurzarbeit gemäss Art. 58 Abs. 1 und 2 AVIV ist gesetzmässig (Erw. 1). - Mit der Voranmeldung von Kurzarbeit werden die R...
  6. 139 V 259
    Relevanz
    35. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. J. gegen Unia Arbeitslosenkasse (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_783/2012 vom 25. April 2013
    Regeste [D, F, I] Art. 8 Abs. 1 lit. a und b, Art. 10 Abs. 2 lit. b und Art. 11 Abs. 1 AVIG; anrechenbarer Arbeitsausfall. Bei einem Arbeitsverhältnis auf Abruf, das während einer laufenden Rahmenfrist aufgenommen und auch in der folgenden Rahmenfrist für den Leistungsbe...
  7. 114 V 336
    Relevanz
    62. Urteil vom 30. Mai 1988 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen W. und Kantonale Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung, Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 8 Abs. 1 lit. b, Art. 11 Abs. 3, Art. 29 Abs. 1 und 2 AVIG: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei Temporär-Arbeitsverhältnis. - Arbeitnehmer in einem Temporär-Arbeitsverhältnis sind im Rahmen des Systems der Arbeitslosenentschädigung nach Art....
  8. 115 V 357
    Relevanz
    48. Estratto della sentenza del 13 novembre 1989 nella causa C. contro Cassa di compensazione del Cantone Ticino e Tribunale delle assicurazioni del Cantone Ticino
    Regeste [D, F, I] Art. 3 Abs. 4 lit. e und g ELG, Art. 11a und 17 Abs. 1 lit. b ELKV: Transportkostenabzug. Die ELKV-Regelung hält sich im Rahmen des Gesetzes (in der seit 1. Januar 1987 gültigen Fassung), indem sie - abgesehen von Notfällen oder vom notwendigen Transpor...
  9. 117 V 244
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil vom 26. August 1991 i.S. G. gegen Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern, und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 und 3 AVIG, Art. 42 Abs. 1 und 2 AVIV. Art. 42 Abs. 1 AVIV ist gesetzmässig. Die einwöchige Frist zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft ist eine Verwirkungsfrist mit der Folge, dass der Arbeitslose b...
  10. 119 V 370
    Relevanz
    53. Auszug aus dem Urteil vom 29. Oktober 1993 i.S. N. gegen Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AVIG (Geltendmachung der Schlechtwetterentschädigung bei der Arbeitslosenkasse), Art. 69 Abs. 1 AVIV (Meldepflicht über den wetterbedingten Arbeitsausfall bei der kantonalen Amtsstelle). - Der dreimonatige Fristenlauf zur Geltendmachung d...

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