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448 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://13-02-2007-6S-291-2005
  1. 110 IV 91
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. Dezember 1984 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Frau R. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 285 StGB. Der diensttuende Polizeibeamte ist durch diese Bestimmung nicht geschützt gegen Angriffe aus persönlichen Gründen, die nicht der Hinderung einer Amtshandlung dienen.
  2. 88 I 145
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil vom 10. Juli 1962 i.S. Buser und Konsorten gegen Einwohnergemeinde Sissach und Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Zonenplan. Rechtsungleiche Behandlung. Darf ein Zonenplan eine grössere als für das übrige Gebiet einer Zone geltende Bodenausnützung vorsehen für ein Grundstück, dessen Eigentümer auf die Verwirklichung eines nach den bisherigen Zonenvorschriften zuläs...
  3. 100 IV 129
    Relevanz
    32. Urteil des Kassationshofes vom 21. Oktober 1974 i.S. Silvestrini gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 11 StGB; verminderte Zurechnungsfähigkeit. Fall eines unintelligenten banalen kriminellen Psychopathen (Mörders).
  4. 81 IV 101
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. März 1955 i.S. Guerino gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 181 StGB. a) Auch die Nötigung zu einem rechtswidrigen Tun oder Unterlassen fällt unter Art. 181 (Erw. 1). b) Nachteil, bestehend in einer üblen Nachrede oder Verleumdung, die der Täter androht (Erw. 2). c) Wann ist der angedrohte Nachteil ernstlic...
  5. 106 Ib 307
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 3. Oktober 1980 i.S. Wagner gegen Bundesanwaltschaft und Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Einsprache gemäss Auslieferungsgesetz)
    Regeste [D, F, I] Art. 10 AuslG; Verbot der Auslieferung wegen politischer Delikte. 1. Absolut politische Delikte stellen nur jene strafbaren Handlungen dar, die gegen die politische und soziale Organisation des Staates gerichtet sind und bei denen der Angriff auf den St...
  6. 105 IV 114
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    31. Urteil des Kassationshofes vom 7. Mai 1979 i.S. R. gegen Schachgesellschaft Allschwil und Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB. 1. Diese Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Betroffene in der ehrverletzenden Äusserung namentlich genannt werde; es genügt, dass nach den Umständen erkennbar ist, auf wen sie sich bezieht (E. 1). 2. Wer eine Äusserung durch die Pres...
  7. 86 IV 81
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    22. Urteil des Kassationshofes vom 8. April 1960 i.S. B. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 StGB. Der Ehemann, dessen Frau von einem andern als Luder bezeichnet wird, ist nicht Verletzter und bedarf daher der Ermächtigung seiner Ehefrau, um gegen den Täter Strafantrag zu stellen. Dazu ermächtigt ist er nicht schon dann, wenn er ...
  8. 111 IV 49
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    14. Urteil des Kassationshofes vom 17. April 1985 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen S. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 1 und Ziff. 1bis StGB. Spielzeugwaffen, defekte Schusswaffen oder solche, für die der Täter keine Munition greifbar hat, werden von Art. 139 Ziff. 1bis StGB nicht erfasst, sofern sie nicht als andere gefährliche Waffen (d.h. als Gegenstän...
  9. 113 IV 63
    Relevanz
    20. Urteil des Kassationshofes vom 28. September 1987 i.S. L. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Verhältnis von Art. 139 (Raub) und 185 StGB (Geiselnahme). 1. Beim Raub gemäss Art. 139 StGB richtet sich die Gewaltanwendung oder Drohung gegen eine Person mit Schutzposition in bezug auf die Sache, die der Täter zu stehlen beabsichtigt, bei der Geisel...
  10. 94 IV 105
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    28. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 25. September 1968 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen Zai.
    Regeste [D, F, I] Art. 133 StGB, Raufhandel. Passivität der angegriffenen Partei, wodurch Raufhandel ausgeschlossen wird, liegt nur vor, wenn der Angegriffene sich bloss zu schützen sucht, ohne selber tätlich zu werden.

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