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683 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://14-01-2004-1P-698-2003
  1. 82 IV 56
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 24. April 1956 i.S. Untersuchungsrichter des Bezirkes F gegen Angestellte der Mühle X.
    Regeste [D, F, I] Art. 51 und 52 Abs. 2 BStP. Zuständigkeit der Anklagekammer zur Behandlung von Haftverlängerungs- und Haftentlassungsgesuchen im Verfahren der Eidg. Getreideverwaltung betr. Widerhandlungen gegen Bestimmungen des BB über die Getreideversorgung des Lande...
  2. 121 I 113
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    17. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 17. Juli 1995 i.S. S. und Mitbeteiligte gegen a.o. Generalprokurator und Obergericht des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV und Art. 202 des Gesetzes über das Strafverfahren des Kantons Bern (StrV); Entschädigung des amtlichen Verteidigers bei Aufhebung der Strafverfolgung. Willkürliche Anwendung von Art. 202 StrV, dem amtlichen Verteidiger eines obsiegenden Angesc...
  3. 96 IV 89
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    22. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 31. August 1970 i.S. Frischknecht gegen eidg. Untersuchungsrichter.
    Regeste [D, F, I] Art. 214 BStP. Wer in der Voruntersuchung nicht Partei ist, kann gegen Amtshandlungen des Untersuchungsrichters nur Beschwerde führen, wenn er durch eine Verfügung einen ungerechtfertigten Nachteil erleidet.
  4. 97 IV 70
    Relevanz
    18. Entscheid der Anklagekammer vom 8. Januar 1971 i.S. Frauenknecht gegen eidg. Untersuchungsrichter.
    Regeste [D, F, I] Art. 48 Abs. 1 Satz 2 BStP. Diese Bestimmung gestattet dem Untersuchungsrichter nicht, das Korrespondenzrecht eines Untersuchungsgefangenen, der ausschliesslich wegen Fluchtgefahr verhaftet ist, zu beschränken.
  5. 96 IV 86
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    21. Entscheid der Anklagekammer vom 19. August 1970 i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Nomura.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 11, 127 ff. und 214 BStP. Aufgaben der Anklagekammer im Bundesstrafverfahren. 2. Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BStP. Die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft unterliegt nicht der Genehmigung der Anklagekammer, wenn sie vom Bundesanwalt im Ermittlungsver...
  6. 96 IV 139
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    36. Entscheid der Anklagekammer vom 3. November 1970 i.S. Frauenknecht gegen eidg. Untersuchungsrichter und Schweiz. Bundesanwaltschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 44 Ziff. 1 und 52 Abs. 2 BStP. Beschwerde gegen die Abweisung eines Haftentlassungsgesuches. 1. Entspricht der Untersuchungsrichter einem Gesuch des Verhafteten auf Wiedererwägung der Abweisung, so ist die Beschwerde auch gegen den neuen Entscheid ...
  7. 123 IV 75
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    11. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 19. Februar 1997 i.S. K. gegen Eidg. Untersuchungsrichter
    Regeste [D, F, I] Art. 110 Ziff. 4 StGB, Art. 320 StGB. Entbindung vom Amtsgeheimnis. Der ausserordentliche Eidgenössische Untersuchungsrichter ist Beamter (der Rechtspflege) im Sinne von Art. 110 Ziff. 4 StGB (E. 1b). Die Anklagekammer hat auch nach Beendigung des Amtsv...
  8. 125 IV 222
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    34. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 29. Oktober 1999 i.S. G.B. gegen Eidgenössische Untersuchungsrichterin
    Regeste [D, F, I] Art. 47 BStP und Art. 214ff. BStP. Beschwerde gegen Haftprüfungsentscheid. Der Entscheid des eidgenössischen Untersuchungsrichters über die Aufrechterhaltung der Haft unterliegt der Beschwerde an die Anklagekammer des Bundesgerichts.
  9. 101 IV 252
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    57. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 6. August 1975 i.S. W. gegen Schweizerische Bundesanwaltschaft
    Regeste [D, F, I] Europäische Menschenrechtskonvention; Beschwerde gegen den Bundesanwalt. Die Anklagekammer ist in der Regel zur Behandlung von Beschwerden gegen den Bundesanwalt wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zuständig.
  10. 105 Ia 205
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    41. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 3. Oktober 1979 i.S. M. gegen Anklagekammer des Obergerichtes des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Hafterstreckung; rechtliches Gehör. Art. 4 BV, Art. 5 EMRK. Aus Art. 4 BV ergibt sich kein Rechtsanspruch des Untersuchungsgefangenen auf Anhörung vor jeder Hafterstreckung. Hingegen muss ihm - auch nach Art. 5 Ziff. 4 EMRK - eine Beschwerdemöglichkeit ...

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