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603 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://19-11-2003-7B-203-2003
  1. 99 III 12
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    4. Entscheid vom 27. April 1973 i.S. Ingenieurbüro R. Lampert-Brändli.
    Regeste [D, F, I] Beschlagnahmerecht des Konkursamtes 1. Mit der Aufhebung der Betreibungen infolge der Eröffnung des Konkurses über den Schuldner (Art. 206 SchKG) werden die hängigen Widerspruchsprozesse gegenstandslos (Erw. 1). 2. Ein Grundstück, das nicht auf den Name...
  2. 136 III 534
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    78. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Bank X. und Y. AG gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_421/2010 vom 22. Oktober 2010
    Regeste [D, F, I] Abtretung von Rechtsansprüchen nach Art. 260 Abs. 1 SchKG. Über den von mehreren Abtretungsgläubigern eingeklagten Anspruch der Masse kann nur einheitlich entschieden werden (E. 2). Der Vorschlag der Konkursverwaltung an die Gläubiger, auf die Geltendma...
  3. 119 II 326
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    64. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 4. Mai 1993 i.S. X. gegen Konkursmasse Y. AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fiduziarische Übereignung von Schuldbriefen (Art. 717, Art. 884 Abs. 3, Art. 891, Art. 855 Abs. 2 und Art. 872 ZGB). 1. Wesen der fiduziarischen Sicherungsübereignung (E. 2a, 2b). 2. Verwertet der Gläubiger die ihm fiduziarisch übereigneten Schuldbriefe...
  4. 99 III 66
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    14. Entscheid vom 18. Dezember 1973 i.S. Konkursmasse IBZ Finanz AG und Wirtschaftsbank Zürich AG.
    Regeste [D, F, I] Lastenverzeichnis im Konkurs; Umfang der Pfandhaft. 1. Faustpfandberechtigte an Schuldbriefen sind im Konkurs des Grundeigentümers legitimiert, gegen eine Verfügung des Konkursamtes, die den Umfang der Pfandhaft betrifft, Beschwerde zu führen (Erw. 1). ...
  5. 116 III 96
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    21. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 28. Juni 1990 i.S. SBG gegen Heinz P. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Nachkonkurs (Art. 269 SchKG). Voraussetzungen für die Durchführung eines Nachkonkurses; Übersicht über die bisherige Rechtsprechung (E. 2). Der Ausschluss des Nachkonkurses setzt voraus, dass eine Mehrheit der zur Teilnahme an der zweiten Gläubigerversa...
  6. 90 III 86
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    20. Entscheid vom 21. August 1964 i.S. Albaplast AG
    Regeste [D, F, I] Zur Beschwerde nach Art. 17 ff. SchKG ist gegenüber Verfügungen der Organe des Konkurses grundsätzlich auch ein nicht anerkannter Konkursgläubiger befugt, dessen Forderung noch den Gegenstand eines hängigen Rechtsstreites bildet. Er hat jedoch kein Besc...
  7. 114 III 23
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    7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Februar 1988 i.S. Hoff F. Lee (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Frist zur Klage gemäss Art. 242 Abs. 2 SchKG. Das Konkursamt hat bei der Fristansetzung zur Klage gemäss Art. 242 Abs. 2 SchKG vom rechtskräftig gewordenen Kollokationsplan auszugehen.
  8. 113 III 148
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 17. September 1987 i.S. L. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] 1. Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörden. Die Frage, ob innerhalb der Masseverbindlichkeiten eine Rangfolge besteht, ist von den Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs zu prüfen, nicht aber, ob eine bestimmte Forderung als Masseverbindlich...
  9. 104 III 84
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 26. Oktober 1978 i.S. Konkursmasse der Wohnkomfort AG gegen Jeger
    Regeste [D, F, I] Retentionsrecht des Vermieters im Konkurs des Mieters (Art. 272 OR; Art. 211 SchKG). 1. Das gesetzliche Retentionsrecht des Vermieters kann nur für Mietzinsforderungen, nicht auch für Schadenersatzforderungen, in Anspruch genommen werden (E. 2). 2. Art....
  10. 106 III 79
    Relevanz
    17. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 1. Mai 1980 i.S. Ausseramtliche Konkursverwaltung im Konkurs des Walter Schuler und Rolba AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Freihandverkauf im Konkurs (Art. 256 SchKG). 1. Rechtsnatur des Freihandverkaufes (E. 4). 2. Eine Information der Konkursverwaltung über einen wesentlichen Preisfaktor, welche die wirklichen Verhältnisse nicht ausreichend klar erkennen lässt und geeigne...

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