Regeste
Beamtenhaftung (Verantwortlichkeitsgesetz des Kantons Solothurn).
Gemäss den für das Kantonsspital Olten massgebenden kantonalrechtlichen Grundlagen stellt einerseits die gesamte Tätigkeit eines Chefarztes, gleichgültig, ob er diese haupt- oder nebenamtlich, an Patienten der allgemeinen oder der Privatabteilung ausübt, eine unter der Aufsicht des Kantons stehende amtliche Verrichtung dar und ist anderseits das Benutzungsverhältnis sämtlicher im Kantonsspital Olten hospitalisierter Patienten öffentlichrechtlicher Natur, umfasst also auch die Beziehungen zwischen den Patienten der Privatabteilung und den sie behandelnden Chefärzten.