Regeste
Art. 8 lit. c AHVV.
- Als beitragsfreie Dienstaltersgeschenke können insgesamt drei Zuwendungen zu Dienstjubiläen anerkannt werden, wenn das erste frühestens nach 25 Dienstjahren und die weiteren im Abstand von mindestens je 10 Dienstjahren ausgerichtet werden (Änderung der Rechtsprechung).
- Einschränkung dieses Grundsatzes, wenn Zuwendungen auch zu andern Zeiten erfolgen.