Regeste
Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG; Beschaffenheitsangabe, Freihaltebedürfnis.
"DUO" kann nicht als Marke eingetragen werden, da diese Bezeichnung einerseits für die angegebene Warenkategorie eine Beschaffenheitsangabe darstellt und andererseits ein Bedürfnis besteht, sie für den allgemeinen und geschäftlichen Gebrauch freizuhalten.