Regeste
Politische Rechte; Art. 34 Abs. 1 BV; Art. 66 BGG; Auferlegung von Gerichtskosten an unterliegende Partei; Änderung der Rechtsprechung.
Im Rahmen der Beschwerde wegen Verletzung politischer Rechte gemäss Art. 85 lit. a OG verzichtete die Rechtsprechung auf die Erhebung von Gerichtskosten. Mit dem Inkrafttreten des BGG wird diese Rechtsprechung aufgegeben. Indes kann der Besonderheit dieser Beschwerden bei der Bemessung der Gerichtsgebühr Rechnung getragen werden (E. 4.1).
Im vorliegenden Fall ist die Gerichtsgebühr dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (E. 4.2).